Im Winter kann die falsche Bereifung richtig teuer werden

Seit 04.12.2010 ist die neue Winterreifenverordnung beschlossene Sache. Die Konkretisierung sieht vor, dass Autofahrer, die bei Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis oder Eis- oder Reifglätte nicht mit den sogenannten M+S-Reifen fahren, mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen müssen. Kommen sie mit ihren Sommerreifen nicht mehr voran und sorgen so zum Beispiel an Berghängen für Behinderungen, werden sogar 80 Euro fällig. Damit verdoppeln sich die Beträge im Vergleich zu den bisherigen Bußgeldern, die bis Herbst 2010 gültig waren. Desweiteren ist bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern vorgeschrieben.

Die Änderung in der Verordnung war notwendig, da die Formulierung einer "falschen Bereifung" in der bisherigen Fassung zu schwammig gewesen war. Aus diesem Grund wurden zur Konkretisierung die Bezeichnung "M+S-Reifen" ebenso wie die Mindestprofiltiefe und die genaue Definition, wann man von "winterlichen Wetterverhältnissen" spricht, in die Verordnung aufgenommen.

Der Gesetzgeber hat sich entgegen allen Befürchtungen nicht für eine generelle Winterreifenpflicht während der gesamten Wintersaison entschieden, sondern macht die Winterreifenpflicht stattdessen weiterhin von den Witterungsbedingungen abhängig.