Förderprogramm "De-minimis"

Förderprogramm „De-minimis“

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Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, welche die in der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie „De-minimis“ aufgeführten Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Förderfähig sind dabei unter besonderen Voraussetzungen und Kriterien sowohl neue als auch runderneuerte und gebrauchte Reifen. 

Die maximal mögliche Förderfähigkeit von Reifen nach Kategorie 1.3 der Förderrichtlinie betrifft Reifen mit 3PMSF-/Schneeflocken-/Alpine-Markierung auf allen Achsen mit Ausnahme der Antriebsachsen und vorderen Lenkachsen. Diese Reifen werden mit 80 Prozent der Ausgaben (des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten) gefördert.

Die Förderfähigkeit von Reifen nach Kategorie 1.9 der Förderrichtlinie betrifft Reifen, die folgende Eigenschaften nach der Reifenkennzeichnungsverordnung besitzen:
  • Kennzeichnung mit nur einer Schallwelle¹ für das Reifenabrollgeräusch (Sound-Klassifizierung): Förderung mit 24 Prozent (bzw. 30 Prozent von 80 Prozent) des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten zuzüglich 80 Prozent der Kosten für die Montage und Montagehilfsmittel
  • Kennzeichnung mit Rollwiderstandsklasse „A“: Förderung mit 40 Prozent (bzw. 50 Prozent von 80 Prozent) des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten zuzüglich 80 Prozent der Kosten für die Montage und Montagehilfsmittel
  • Kennzeichnung mit Rollwiderstandsklasse „B“: Förderung mit 32 Prozent (bzw. 40 Prozent von 80 Prozent) des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten zuzüglich 80 Prozent der Kosten für die Montage und Montagehilfsmittel
  • Kennzeichnung mit Rollwiderstandsklasse „C“: Förderung mit 24 Prozent (bzw. 30 Prozent von 80 Prozent) des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten zuzüglich 80 Prozent der Kosten für die Montage und Montagehilfsmittel

Die Förderung für das Reifenabrollgeräusch und die Rollwiderstandsklasse sind kumulierbar. Für runderneuerte Reifen gelten gesonderte Bestimmungen.

¹ Anmerkung: Dies entspricht der Klassifizierung „A“ für das Reifenabrollgeräusch nach der neuen ab 01.05.2021 gültigen Reifenkennzeichnungsverordnung EU(VO) 740/2020.

Nachfolgend haben wir Ihnen hilfreiche Informationen und Tipps zum Thema „De-minimis“ und auch zur Antragsstellung zusammengefasst. Jene Unterlagen ersetzen zweifelsfrei nicht die Beratung hinsichtlich des für Ihren Fuhrpark geeigneten Reifens mit zugleich bestmöglicher Förderquote.

Die aktuellen Förderrichtlinien zur De-minimis Förderung 2021 sind übersichtlich auf der BAG-Webseite hier einsehbar:
Förderrichtlinien auf der BAG-Website

Zu den Antragsunterlagen gelangen Sie über diesen Link:
Antragsunterlagen auf der BAG-Website

Hier gibt es zudem eine hilfreiche Kalkulationstabelle der voraussichtlichen Zuwendung für Reifen gem. Nr. 1.9 des Maßnahmenkatalogs:
Kalkulationstabelle für mögliche Zuwendung

Praktische Hilfestellung zur Beantragung von Reifen in der Förderperiode 2021 finden Sie hier:
Hilfestellung für die Beantragung
 
Die aktuelle Förderperiode endet am 30. September 2021.

Sie haben Fragen hierzu oder benötigen eine individuelle Beratung, damit auch tatsächlich maximal 80 Prozent der Gesamtkosten bei den Förderquoten erreicht werden? Dann sprechen Sie uns gerne vertrauensvoll an und wir finden gemeinsam den zu Ihrem Anforderungsprofil passenden Reifen mit maximaler Förderung und geringstmöglichen Investitionskosten Ihrerseits.

Fragen Sie bitte unsere kompetenten Ansprechpartner!

Herzlich Willkommen bei H. Schulte-Kellinghaus GmbH in Oberhausen

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